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Qualitätsmanagement in der (Arzt-) Praxis muss
sein:
Warum:
Zum 01.01.2004 wurde das fünfte Sozialgesetzbuch geändert: (Gesetz zur
Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung)
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"§135a (2)
Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene
Krankenhäuser (...) sind (...) verpflichtet, (...) einrichtungsintern
ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln."
Die
'Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung' des GBA ist
zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. In ihr werden Grundelemente und
Instrumente des QM konkret benannt sowie Übergangsfristen zur Einführung
und zum Nachweis eines internen Qualitätsmanagements festgelegt.
Quelle: http://www.kbv.de/themen/6102.html
Stellen Sie sich
mindestens eine der nachfolgenden Fragen, dann sollten Sie sich diese
Webseiten genauer ansehen!
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Haben Sie sich bereit
mit diesem Thema befasst?
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Befinden Sie sich in
der QM-Einführungsphase?
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Suchen Sie noch das richtige QM-System?
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Die Umsetzung ist
schwieriger, als Sie gedacht haben?
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Ihre Mitarbeiter sind
unmotiviert bei der QM-Einführung?
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Sie haben keine freien Ressourcen zur Verfügung,
um das Qualitätsmanagement einzuführen?
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Benötigen Sie Hilfe bei
der Umsetzung?
Vorab können wir Ihnen
versichern: Wir haben die Lösungen für Ihre QM-Probleme!
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